Die Raum- und Umweltplanung weist infolge eines raschen Wandels der tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen eine hohe Entwicklungsdynamik auf und macht die Raumplanung und Projektverwirklichung angesichts vielfältiger Nutzungskonkurrenzen zunehmend komplex und schwierig. Beispielhaft sind hier Klimawandel mit Extremereignissen mit örtlichen und regionalen Hochwasserereignissen und teilräumlicher Wasserknappheit in Trockenzeiten, Energiekrise, Schadstoffbelastungen der Luft und der Böden sowie Lärmbelastungen und Flächenknappheit zu benennen. Daraus resultierende differenzierte europa-, bundes- und landesrechtliche Anforderungen stellen die öffentlichen Planungs- und die Vorhabenträger vor anspruchsvolle Aufgaben bei der Realisierung ihrer Planungen und Projekte.
Als Experte im Raumplanungs-, Städtebau-, Umwelt-, Energie- und Europarecht führe ich Forschungsprojekte durch, zeige den Entscheidungsträgern im Rahmen von gutachterlichen Stellungnahmen Lösungswege zur Realisierung von Planungen und Projekten, zu den Möglichkeiten der Ausräumung etwaiger Hindernisse oder zur Behebung von Verfahrensfehlern oder Planungsmängeln auf.
Die Klärung von Fach- und Rechtsfragen im Bereich der Raumordnung, städtebaulichen Planung und Projektverwirklichung stehen hierbei im Vordergrund, insbesondere bei:
Seit 1995 finden unter meiner Leitung Fach- und Weiterbildungstagungen im Bereich der Raum- und Umweltplanung unter der Schirmherrschaft des jeweils für Städtebau zuständigen Bundesministeriums statt. Zu den aktuellen Fachtagungen siehe Aktuelle Tagung - TU Kaiserslautern (uni-kl.de)